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   BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 90/67   

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https://dejure.org/1967,2665
BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 90/67 (https://dejure.org/1967,2665)
BAG, Entscheidung vom 01.12.1967 - 3 AZR 90/67 (https://dejure.org/1967,2665)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 1967 - 3 AZR 90/67 (https://dejure.org/1967,2665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schichtbetrieb - Ruhezeit - Feiertag - Feiertagsarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 237
  • DB 1968, 622
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.01.1962 - 1 AZR 409/60

    Dreischichtenbetrieb - Gesetzlicher Wochenfeiertag - Nachtschicht - Zahlung von

    Auszug aus BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 90/67
    Läuft bei einem in drei Schichten arbeitenden Baubetrieb die Nachtschicht von 22 Uhr des einen bis 6 Uhr des nächsten Tages, dann können die Betriebspartner die anläßlich eines Werktags-Feiertags gemäß § 105 b Abs. 1 GewO zu gewährende Ruhezeit so festlegen, daß die am Feiertag selbst um 22 Uhr beginnende volle Schicht ausfällt (Bestätigung von BAG 12, 216 = AP Nr. 13 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 376/72

    Lohnzuschläge - Auslegung - Dreischichtbetrieb - Feiertagslohn -

    Falls tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist, braucht in einem solchen Fall für die Stunden der in den Feiertag hineinragenden Nacht schicht (O.oo Uhr bis 6.oo Uhr) kein Feiertagszuschlag gezahlt zu werden (Bestätigung von BAG 20, 237 und 21, 332 = AP Nr. 25 und 26 zu § 1 Feier tagslohnzahlungsG) .

    Insoweit kann deshalb auf die früheren Urteile des Senats verwiesen werden (BAG 20, 237 240 = L J AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG /"zu 1 b) und c) der GründeJ\ BAG 21, 332 " 335 ff .J = AP Nr. 26 aaO zu I 1 der Gründe 7).

    Es würde aber eine durch keine zusätzliche Belastung geforderte Bevorzugung des Arbeitnehmers bedeuten, müßte ihm zu sätzlich für weitere sechs Stunden zulässiger Arbeitszeit Zuschlag gezahlt werden, obgleich er für eine volle Schicht Lohn ohne Arbeitsleistung erhalten hat (BAG 20, 237 /~240 = AP fj/ Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG / "zu 1 c der Gründe 7; BAG 21, 332 /" 337 f. / = AP Nr. 26 aaO /"zu I 2 der Gründe./).

    Wei! er den Wortlaut der Klausel für eindeutig hält, muß er frage] ob sie entgegen ihrem Wortlaut deshalb außer Anwendung bleibi darf, weil sie ihrem Sinn nach nicht paßt (ähnlich wohl Knieper, AuR 1968, 271 zu dem Urteil BAG 20, 237 = AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 641/04

    Tarifauslegung - Zeitgutschrift bei ausgefallener Arbeit an Silvester/Neujahr

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - BAGE 12, 216; 1. Dezember 1967 - 3 AZR 90/67 - BAGE 20, 237) steht es im Ermessen der Betriebspartner zu bestimmen, ob die vor einem Feiertag beginnende oder die am Feiertag selbst beginnende Nachtschicht als Feiertag zu werten und vergüten ist.
  • BAG, 28.06.1983 - 3 AZR 176/81

    Zahlung des tariflichen Feiertagszuschlags für tagesübergreifende Schichtarbeit

    Die gegenteilige Rechtsprechung zur Schichtarbeit im Produktivgewerbe (BAG 20, 237 und 21, 332 = AP Nr. 25 und 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG ist nicht übertragbar.

    Die Tarifklausel "Sonn- und Feiertagsarbeit ist die an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit" ist nach der erwähnten Rechtsprechung des Senats nicht ohne weiteres als abweichende tarifliche Regelung zu verstehen, die auch den tagesübergreifenden Schichtbetrieb im Produktivgewerbe erfassen soll (BAG 20, 237 = AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 21, 332 = AP Nr. 26, aaO; BAG, Urteil vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 - AP Nr. 29, aaO).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2010 - 3 Sa 186/09

    Keine Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag - Tarifvertrag

    Glaubt der Arbeitgeber irrtümlich aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung zur Gewährung einer Leistung verpflichtet zu sein und erkennt der Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber sich nur normgemäß verhalten will, so kann der Arbeitgeber seine Leistung für die Zukunft einstellen, da es an einem wirksamen Verpflichtungstatbestand fehlt (u. a. BAG vom 8. November 1957 - 1 AZR 123/56 -, AP 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG vom 1. Dezember 1967 - 3 AZR 90/67 -, AP 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG vom 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - BAG Pressemitteilung Nr. 20/10).
  • ArbG Köln, 23.03.2006 - 1 Ca 9151/05

    Arbeitgeber ist zum Freizeitausgleich für Arbeitsausfall an Tagen vor Weihnachten

    Die derart vom Kalendertag abweichende Feiertagsruhe ist auch für den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nach § 2 Abs. 1 EFZG maßgeblich (BAG 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 - AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 29; 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 26; 1. Dezember 1967 - 3 AZR 90/67 - AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 25; 26. Januar 1962 - 1 AZR 409/60 - AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG Nr. 13; Treber § 2 EFZG Rn 35) .
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 680/92

    Anspruch eines Maschineneinrichters im Schichtbetrieb auf Zahlung von

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach auch für Fälle entschieden, in denen eine mit § 4 Abs. 5 Satz 1 a MTV inhaltsgleiche Tarifvorschrift Anwendung fand (BAGE 20, 237 = AP Nr. 25 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG mit zustimmender Anm. von Schnorr von Carolsfeld; ablehnend: Knieper, AuR 1968, 271; BAGE 21, 332 = AP Nr. 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG mit kritischer Anm. von Canaris; BAG Urteil vom 17. Mai 1973 - 3 AZR 376/72 - AP Nr. 29 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG mit kritischer Anm. von Konzen).
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